Mittwoch, 21. Februar 2018

Nach Burka-Vorfall in Berlin: Polizei und Journaille verschweigen wichtiges Detail

In Berlin hat eine Frau aus einem muslimischen Land einer anderen muslimischen Frau die Burka heruntergerissen. Die entscheidenden Details erfährt man freilich nur, wenn man intensiv selbst recherchiert. Statt Herkunft und Religion der Täterin wenigstens in der Unterzeile oder im Vorspann zu erwähnen, werden die Leser mit dem plakativen Hinweis auf eine "fremdenfeindliche Tat" auf die falsche Fährte gelockt. So funktioniert Journalismus in Deutschland.
Teilen Sie diese Informationen in Ihrem Freundeskreis und in Ihrer Familie. Schildern Sie derartige Vorgänge, wenn Sie nach Beispielen und nach Gründen für Ihre Haltung gefragt werden. Helfen Sie mit, das perfide Treiben der Journaktivisten zu entlarven.
Ramin Peymani
Die Polizei gibt an, wegen "fremdenfeindlicher Beleidigung und Körperverletzung" zu ermitteln. Den Straftatbestand der "fremdenfeindlichen Beleidigung" kennt das Strafgesetzbuch jedoch ebenso wenig, wie es nicht den Straftatbestand der vertrautenfeindlichen Beleidigung kennt.

Da der Islam angeblich zu Deutschland gehört, kann es sich somit nicht um etwas Fremdes gehandelt haben.
Darüber hinaus ist die Bedeutung der Burka als Symbol des (extremistischen und totalitären) Islam hinlänglich bekannt, es handelt sich also auch aus dieser Hinsicht um nichts fremdes. Zudem die antifaschistisch handelnde Aktivistin, die gegen das Menschen verachtende und die freiheitlich-bürgerliche Werteordnung ablehnende Symbol zivil couragiert vorgegangen ist, selbst aus einem muslimischen Land stammt.

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