Donnerstag, 4. August 2016

Nein zur Visafreiheit für Türken - Ja zur rigorosen Repatriierung aller türkischen Fremdkörper

Nix hat bekanntlich mit Nix zu tun und da dachte sich der Kulturbereicherer, er müsste doch glatt mal seinem untreu gewordenen zweibeinigen Besitz an das freiwillige Tragen des orientalischen Freiheitssymbols erinnern. Schließlich gehöre die Scharia neuerdings "unzweifelhaft" zu Deutschland. Das hat zumindest die Kanzlerin höchstpersönlich verkündet und nicht wenige Richter halten sich bereits seit Jahren streng an das uns bereichern sollende Regelwerk der Ewigmorgigen, von dem Juristen wie Roland Freisler und Hilde Benjamin einst nur träumen konnten. Da die Scharia noch nicht ohne weiteres angewendet werden kann, bedient man sich ersatzweise juristischer Perversionen, für die Winkeladvokaten nun mal in aller Welt bekannt sind.

Der Beruf des Richters verkommt mehr und mehr zu einer Mischung aus Theologe und Sozialarbeiter.
Theologe, weil die Richter über eine Sache urteilen sollen, von der sie keine Ahnung zu scheinen haben. Nur, dass es sich nicht um ein imaginäres Wesen handelt, sondern um das Leben höchstselbst.
Wenn das Wohl des straffällig Gewordenen mehr Gewicht erhält, als die Belange des Opfers oder die der Gesellschaft, dann erinnert das nicht an den Grundsatz, dass vor dem Gesetz alle gleich sein sollen. Wenn Richter dann noch gleichzeitig den besseren Rechtsanwalt mimen, dann ist der Rechtsstaat in weite Ferne gerückt.

Die gestrige Presseschau brachte jedoch noch weitere Meldungen hervor, bei denen einem das ermüdende Kopfschütteln vergeht, weil man stattdessen lieber gleich zur Streitaxt greifen möchte, um so der Gerechtigkeit auf die Beine helfen und den Burgfrieden wieder herstellen zu können.

Eine dieser Meldungen stammt aus Kiel. Dort hatte eine aus 11 "integrierten" Türken bestehende Horde eine Polizeistreife in die Falle gelockt oder wenigstens eine Personenkontrolle provoziert. Den Mantel der Taqiya abgelegt, bekamen die beiden Polizisten gleich von Anfang an deutlich den Hass der "türkischstämmigen Deutschen" auf die Deutschen und die deutsche Kultur zu spüren. Und zwar derart, dass sich die beiden Polizisten gezwungen sahen, um reichlich Verstärkung zu bitten. Die konnte aber auch nicht verhindern, dass sich einer der Täter für den diesjährigen Integrationsbambie bewerben sollte. Der Lorbeeren aus dem türkischen Kulturverein sicher - was schon das Schweigen der türkischen "Community" über den Vorfall verrät - griff er einen der Polizisten hinterhältig an. Das Resultat: ein Schädel-Hirn-Trauma, einen mehrfachen Nasenbruch, einen Bruch der Augenhöhle, einen Jochbeinbruch und einen Bänderriss am Fuß. Und das alles nur von drei Faustschlägen.

Nun stellt die Polizei keine Menschen mit Glasknochen für den Streifendienst ein. Schon von daher muss davon ausgegangen werden, dass der Täter einen Schlagring oder eine ähnliche Waffe vorsätzlich benutzt haben dürfte. Aus dem Artikel geht selbiges jedoch nicht hervor. Dafür aber folgendes:
Gegen die beiden laut Arends „polizeilich hinreichend bekannten Brüder“ türkischer Abstammung wurden Ermittlungsverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet. Haftgründe hatte ein Staatsanwalt nicht erkennen können. Der schwerverletzte 37-Jährige wurde ins Krankenhaus gebracht und muss nach Polizei-Angaben in dieser Woche operiert werden.
Die Strafandrohung auf Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte beträgt bis zu 5 Jahre Haft. Da offensichtlich ein schwerer Fall vorliegt, dürfte das zu einer Verurteilung zu einer Haftstrafe ohne Bewährung führen. Das heißt, im Normalfall wäre das so. Ein Normalfall liegt vor, wenn dem Täter zugestanden wird, dass er nicht von einem fremden Stern stammt und demzufolge keine Kenntnisse über das menschliche Miteinander vorausgesetzt werden können, der Täter sich nicht in die Kategorie "unzivilisierte Wilde" (sog. "Kanackenbonus") einordnen lässt oder der Täter nicht mit ideologischen Sympathiepunkten auf Seiten der Justiz zu rechnen hat.

Wenn aber eine Haftstrafe zu erwarten ist, dann liegt mit Sicherheit ein Haftgrund vor. Und sei es nur in Form einer Fluchtgefahr. Die erscheint nämlich ganz und gar nicht abwegig, da es sich um einen "polizeilich hinreichend bekannten" Täter handelt und um eine Person, die - falls nicht ohnehin vorhanden - im Zweifelsfall jederzeit die türkische Staatsbürgerschaft erlangen und sich demzufolge zur Strafvermeidung in die Türkei absetzen kann.

Da sich der Staatsanwalt noch nicht einmal die Mühe gemacht hat, einen Haftbefehl zu beantragen, ist davon auszugehen, dass der Staatsanwalt von einem fremden Planeten stammt oder dass der Staatsanwalt von keiner Verurteilung zu einer Haftstrafe ausgeht. Wie auch immer. Von im Namen des Volkes fehlt so oder so jede Spur.
Quo vadis Germania? So betrachtet, geht es in die entgegengesetzte Richtung von Einigkeit und Recht und Freiheit. Auf das Blühen im Glanze dieses Glückes besteht so gesehen keine begründete Hoffnung mehr.
Holen wir uns endlich unser Land zurück! Je länger wir damit warten, desto schrecklicher wird es werden.
Mit Ignoranz ist jedenfalls noch kein Krieg gewonnen worden. Die integrationsunwilligen türkischen Invasoren wissen das und sie nutzen diese dekadente Schwäche gnadenlos aus. Was wir heute schon erleben, ist erst der Anfang. Wie das Ende aussehen wird, kann niemand mit Sicherheit sagen. Doch der Weg dahin wird so oder so kein leichter sein.
Nein zur Visafreiheit für Türken - Ja zur rigorosen Repatriierung aller türkischen Fremdkörper!
Bis zum endgültigen demographischen Wandel kann damit nicht gewartet werden. Die kommenden Generationen werden es uns zu danken wissen. Dabei bin ich mir sicher.

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