Freitag, 27. Juni 2014

Auch an Deutschlands Straßen erkennt man den Zustand des Staates

Die Netzseite Flegel-G.de hatte kürzlich einen Artikel zum Thema Autobahnbau veröffentlicht. Vollkommen berechtigt werden in ihm die kriminellen Machenschaften der Straßenbau-Mafia angeprangert.
Abermillionen Euro werden jährlich in den Straßenbau gesteckt. Mit Sicherheit weniger, als notwendig wäre und von den Fahrzeughaltern dafür abgepresst wird.

Viele Euro landen in den Taschen korrupter Beamter und ebenso korrupter Geschäftemacher, denn auch hier wäscht eine Hand die andere. Wobei vermehrt an der Seife gespart wird, um die Dreckpfoten sauber zu bekommen. Was heißen soll, dass die Qualität des erneuerten Straßenbelags oftmals so miserabel ist, dass der nächste Auftrag bereits schon nach kurzer Zeit folgt.

Erneuerte Straßen, die bereits nach wenigen Tagen Risse und Löcher aufweisen, habe ich schon öfter beobachten müssen. Hätte der Reicharbeitsdienst dereinst solchen Pfusch abgeliefert, wäre das Personal...ach, lassen wir das. Fakt ist, dass dieser Pfusch kein Zufall ist, sondern Mittel zur zusätzlichen Bereicherung. Unzureichend geschultes Personal und minderwertiges Material geben nun einmal kein gutes Paar ab.
Den Pfusch erkennt man auf frisch erneuerten Autobahnen jedenfalls nicht nur an den nach relativ kurzer Zeit auftretenden Löchern und Rissen in der Fahrbahndecke, sondern auch an den Unebenheiten in der Fahrbahn. Manchmal hat man das Gefühl, der Gevater war der zuständige Bauleiter, wenn man in einer frisch renovierten Tempo 130- Zone unterwegs ist und plötzlich abhebt bzw. die Stoßdämpfer regelrecht auf ihre Belastbarkeitsgrenze getestet werden, weil das ausführende Unternehmen zwei Straßenbelagselemente derart stümperhaft miteinander verbunden hat, dass man schon von einem Straßenhindernis in Form einer Bodenwelle sprechen muss. Allerdings oftmals ohne entsprechendes Vorwarnschild.

Die Justiz kennt diese Übel, sie scheinen keine Einzelfälle abzugeben. So hat sie entsprechend reagiert. Die Klage eines Motoradfahrers, der mehrere Dezimeter abhob, weil er über eine eingebaute Sprungschanze raste, wurde im "Namen des Volkes" abgewiesen. Nicht im "Namen der Korruption", denn man sichert sich schließlich vor rechtmäßigen Schadensersatzansprüchen ab. Da nützten ihm auch keine Zeugen, kein fehlendes Warnschild, kein Hinweis auf die freigegebene und frisch renovierte Strecke. Man dürfe schließlich immer nur so schnell fahren, wie man auch die Fahrbahnbeschaffenheit beobachten kann, urteilten die Richter. Mit Lebensfremde und Wirklichkeitsverlust allein lassen sich solche juristischen Begründungen nicht erklären. Denn dann dürfte man in so mancher 130er Zone nur noch mit höchstens 50 fahren. Beim Zustand der deutschen Straßen wäre das noch zuviel.

Vor ein paar Monaten bin ich auf einer Straße in der Nähe des am Schwielochsee gelegenen Örtchens Niewitsch entlang gefahren. Achtzig km/h waren laut Beschilderung erlaubt, ich fuhr keine 30 km/h, weil ich dachte, mein Motorrad würde sonst diese Panzerteststrecke nicht überleben. Von meinen Innereien gar nicht erst angefangen. Wozu aber dann die 80iger Beschilderung? Wegen der für die zuständige Gemeinde anfallenden Mietkosten?

Naja, und dass die gesamte Verkehrsordnung auf Vertrauensvorschuss aufgebaut ist, hat den Verkehrsrichtern auch nicht interessiert. Ich fahre bei Grün ohne Anhalten über die Kreuzung, weil ich den anderen Verkehrsteilnehmern, die Rot haben, im Voraus vertraue, dass sie anhalten. Mit der "Logik" des oben beschriebenen Richterspruchs müsste ich aber trotz grüner Ampel anhalten!
Wenn ich mich nicht auf ein 130er Schild verlassen kann, warum dann auf eine grüne Ampel? Und das hat nichts mit plötzlich auftretenden Hindernissen wie Wildwechsel zu tun. Die Löcher und Sprungschanzen in unseren Straßen sind manchmal über Wochen, Monate oder Jahre vorhanden. Warum sollte mir dann ein 130er-Schild auch vermitteln, dass es diese Dauergefahren dort nicht gibt?

Die Antwort kennt der Richter deines Vertrauens. Manchmal ist es aber einleuchtender, den Kaffeesatz zu lesen oder Knochen zu werfen. Zumindest unterscheiden sich die Ergebnisse von ihrer "Logik" nicht.
Abschließend noch eine Information, die ich von einen Bekannten erhalten hatte, der in Hamburg Straßen saniert. Dass die Behörden in der Straßenbauabteilung freiwerdende Stellen zumindest beim Fußvolk nicht nachbesetzen und somit die Reviere für die verbliebenen Mitarbeiter größer werden, lässt sich am Zustand der Straßen sehr gut nachvollziehen. Und dass in der Behörde Bürokratie und Verschwendung keine Fremdwörter sind, auch davon erzählte mir dieser Bekannte.

Der mit der Beseitigung von Straßenschäden beauftragte Mitarbeiter erhält einen Auftrag zur Beseitigung einer Schadstelle. Diese ist genau angegeben und ein Foto liegt dem Auftrag bei. Soweit, so gut. Doch nun entdeckt der Mitarbeiter eine weitere Schadstelle in der Straße, die nicht im Arbeitsauftrag angegeben ist. Zeit, Wille und Material zur Beseitigung der Schadstelle sind vorhanden. Doch selbst wenn die neu entdeckte Schadstelle dicht neben der im Arbeitsauftrag bezeichneten liegt, darf der Mitarbeiter diese nicht beseitigen.
Er kann ein Foto oder eine Meldung machen, aber beseitigen darf er sie erst, wenn er dafür einen neuen Auftrag erhalten hat. Und den gibt es nicht nachwirkend, nicht einmal gegen Vorlage eines Beweisfotos.

Was bleibt sind Frust und Kopfschütteln über soviel betonkopfgestützte Mißwirtschaft zum Verjubeln von Steuermitteln und zur Abwehr von Gefahren im Straßenverkehr.
Derjenige, der in deutschen Landen das Beamtentum einführte, hätte die dafür Verantwortlichen noch zum Torfstechen in den Oderbruch verdammt. Doch der ist schon lange tot und heute haben wir 'ne vorpommersche Möchtegernkönigin als Herrin. Die Zeiten ändern sich eben.

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