Samstag, 20. Oktober 2012

Türkei: Künstler wegen harmloser Meinungsäußerung bezüglich des Islam vor Gericht

Die Türkei ist NATO-Mitglied und als ob das nicht schon schlimm genug wäre, soll dieser in Asien gelegene Staat noch in die Vereinigten Staaten von Europa (EU) aufgenommen werden.
Regiert wird die Türkei von der Mischpoke um den Bilderberger Erdogan und seiner islamistischen Partei, die in Deutschland als "rechtsextrem" gelten würde.
Da aber die Bewertungskriterien der bundesdeutschen Meinungszensoren gewohnt heuchlerisch sind, wurde dieser Erdogan öfter als Staatsgast empfangen und konnte dabei ungehindert seine Hirnblähungen ablassen.
Etwa 100 Türken protestierten gegen den Prozess

Nun steht in der Türkei ein erklärter Gegner des Erdogan-Regimes vor Gericht, nachdem er von drei Türken angezeigt wurde, weil er laut Anklage "die islamische Religion und deren Anhänger beleidigt und religiöse Werte öffentlich herabgewürdigt" haben soll.
Beim Angeklagten handelt es sich um den international angesehenen Pianisten Fazil Say. Dem 42jährigen Musiker drohen nun bis zu 18 Monate Haft.

Laut Anklage habe Fazil Say im Netzportal Twitter u.a. folgende Zeilen veröffentlicht, die zur Anklage führten:
  • "Warum so eine Eile? Hast du eine Geliebte, die auf dich wartet, oder einen Raki auf dem Tisch?" (verfasst, nachdem ein Gebetsaufruf nur 22 Sekunden andauerte)
  • "Ich weiß nicht, ob ihr es gemerkt habt? Überall wo es Schwätzer, Gemeine, Sensationsgierige, Diebe, Scharlatane gibt, sie alle sind übertrieben gläubig. Ist das ein Paradoxon?"
Solche harmlosen Meinungsäußerungen reichen also aus, um in der Türkei angeklagt zu werden. Was die zweite Twitter-Meldung angeht, so hat Say offensichtlich mit seinen Worten in ein Wespennest gestochen.
Nach meinem Rechtsempfinden und dabei bin ich sicherlich nicht allein, hätte die Staatsanwaltschaft eine solche Anzeige nur nachgehen können, wenn die Meinungsäußerung Says völlig substanzlos gewesen wäre. Ebenso hätte das Gericht die Verhandlung nicht eröffnen können. Ohnehin müsste für eine Verurteilung das Gericht dem Angeklagten nachweisen, dass es keine "übertrieben gläubigen Scharlatane, Diebe, Schwätzer, Gemeine und Sensationsgierige" gibt, da es sich sonst um eine Tatsache handelt.
Der Prozess ist auf den 18.2.2013 vertagt worden.

Übrigens ist es in den Staats- und Industriemedien bemerkenswert ruhig um diesen Skandal-Prozess. Erinnern wir uns kurz an die Medienpräsenz und die Hysterie um "Pussy Riot". Zudem Say seine Meinung auf seiner Twitter-Seite kundtat und nicht in irgendeiner Moschee herumtobte. Jedenfalls lässt sich auch hier bestens die propagandistische Absicht und die eklatante Heuchelei der bundesdeutschen "Qualitätsmedien" und der Politiker feststellen.

Bemerkenswert ist auch die Äußerung der Linke-Bundestagsabgeordneten Sevim Dagdelen. Anlässlich dieses Skandal-Prozesses meinte sie, dass in "einem demokratischen und säkularen Rechtsstaat bloße Meinungsäußerungen nicht zu dem Vorwurf eines schweren Verbrechens und zu langen Freiheitsstrafen führen dürfen".
Konsequent weitergedacht bedeutet das, dass demnach die Bundesrepublik Deutschland oder die U.S.A. auch keine "demokratischen und säkularen Rechtsstaaten" darstellen.

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